Die neue Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO) gibt vor, dass vor dem Aufbringen wesentlicher Mengen
an Stickstoff, der im Boden verfügbare Stickstoff (Nmin) auf Ackerflächen in roten Gebieten durch eigene Probenahme
zu ermitteln ist.
Zeiträume für Probennahme
>> Winterungen ab dem 01.01.2022
>> Frühe Sommerungen (Aussaat März) ab dem 15.02.2022
>> Späte Sommerungen (Aussaat April) ab dem 15.03.2022
Folgende Punkte sind zu beachten:
>> jährliche Probennahme vor der ersten N-Düngemaßnahme
>> Ermittlung muss auf jedem Schlag bzw. jeder Bewirtschaftungseinheit erfolgen
>> N-min Probennahmetiefe für alle Kulturen hat in drei Schichten (0-30 cm, 30-60 cm, 60-90 cm) zu erfolgen
>> Ausnahmen:
- Flachgründige Böden
- Drainierte Flächen: 3-Schicht (60-90 cm) ist der Richtwert der LWK zu verwenden
- Bei Gemüsekulturen sind die Probenahmetiefen gem. Anlage 4 Tab. 4 DüV zu beachten.