Steuerliche Neuregelung ab dem 01.01.2022

Wegfall der umsatzsteuerlichen Pauschalierung für landw.
Betriebe, die eine netto Umsatzgrenze von 600.000 Euro (2021)
überschritten haben. In diesem Fall ist die sog. „Pauschalierung
gem.§ 24 UstG“ nicht mehr zulässig!

Bitte prüft und teilt dies, bei Veränderung der Umsatzbesteuerung,
dem MR Büro mit.

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